Musikschulreglement
UNTERRICHTSFORM | LEKTIONSDAUER | JAHRESGEBÜHR | MONATSGEBÜHR |
---|---|---|---|
Einzel* | 25 Min. | 810,00 € | 67,50 € |
Einzel* | 30 Min. | 954,00 € | 79,50 € |
Einzel* | 45 Min. | 1.404,00 € | 117,00 € |
2er Gruppe* | 30 Min. | 696,00 € | 58,00 € |
2er Gruppe* | 45 Min. | 1.020,00 € | 85,00 € |
3er Gruppe* | 40 Min. | 696,00 € | 58,00 € |
Instrumentenkarussell* | 30 Min. | 95,00 € | |
Bandcoaching (als Einzelfach) | 60 Min. | 372,00 € | 31,00 € |
Früherziehung | 50 Min. | 468,00 € | 39,00 € |
Musikgarten | 45 Min. | 468,00 € | 39,00 € |
Erwachsene
UNTERRICHTSFORM | LEKTIONSDAUER | JAHRESGEBÜHR | MONATSGEBÜHR |
---|---|---|---|
Einzel* | 25 Min. | 924,00 € | 77,00 € |
Einzel* | 30 Min. | 1.002,00 € | 92.00 € |
Einzel* | 45 Min. | 1.350,00 € | 139,00 € |
2er Gruppe* | 30 Min. | 756,00 € | 70,00 € |
3er Gruppe* | 40 Min. | 756,00 € | 70,00 € |
4er Gruppe* | 50 Min. | 756,00 € | 70,00 € |
Erwachsenentarif:
Der Erwachsenentarif gilt ab dem 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Schüler und Studenten (mit Nachweis) bis zum 25. Lebensjahr.
GEMA-Kopierlizenz*:
Für alle in der Preisliste mit * markierten Unterrichtsformen (Instrumental- und Vokalunterricht) fällt zusätzlich zu den oben stehenden Unterrichtsgebühren die von der GEMA festgesetzte Kopierlizenzgebühr in Höhe von aktuell monatl. 1,- € an. Die Gebühr wird im Rahmen einer Kopierlizenzvereinbarung an die GEMA entrichtet und monatlich pro Fach erhoben. Die Kopierlizenz ermöglicht im Rahmen der Vorgaben der VG-Musikedition das Nutzen von Kopien und digitalen Vervielfältigungen im Unterricht und kommt damit dem Unterricht und den Schülerinnen und Schülern zu Gute.
Prepaid-Karten:
10er Karte = 333,- €
8er Karte = 288,- €
4er Karte = 166,- €
Einmalige Gebühr inklusive GEMA-Lizenzgebühr und je nach Karte 10, 8 oder 4 Termine á 30 Min Einzelunterricht. Die Termine müssen innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung genommen werden und werden individuell in Absprache mit dem Lehrkraft vereinbart. Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 h vorher bei der Lehrkraft abgesagt werden, ansonsten gilt die Stunde als gegeben.
Instrumentenkarussel:
Das „Instrumentenkarussell“ gibt Kindern die Möglichkeit, verschiedene Instrumente für eine begrenzte Zeit auszuprobieren. Bis zu drei Instrumente können im Verlauf von 12 Unterrichtseinheiten (3 x 4 UE a´ 30 Min) ausprobiert werden. Nach max 12 Unterrichtseinheiten endet das Instrumentenkarussel.
Leihinstrumente:
Bei Bedarf stellen wir auch gerne Leihinstrumente für den Instrumentalunterricht zur Verfügung. Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten und Kosten in unserem Sekretariat.
Familien-und Mehrfächerermäßigung: Für die 2. Person / für das 2. Fach: 10 % Für die 3. Person / für das 3. Fach: 20 % Für die 4. Person / für das 4. Fach: 30 % Die Ermäßigung orientiert sich vom Höchstbeitrag abwärts. | Sozialfonds: Die Unterstützung des Sozialfonds in Höhe von 1,- € pro Monat ist freiwillig wird jedoch von uns empfohlen. Die Zahlung des Beitrages zum Sozialfonds ist nur monatlich möglich und wir zusammen mit den Unterrichtsgebühren abgebucht. Für Spenden und größere Einmalzahlung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. |
Fragen Sie bitte nach Fördermöglichkeiten (Sozialfonds etc.) für Kinder aus entsprechend berechtigten Familien!
Musikschulreglement / AGB
§ 1 Anmeldungen / Kündigungen / Anmeldegebühr Anmeldungen und Kündigungen haben grundsätzlich schriftlich oder digital/online zu erfolgen. Bei Anmeldung wird einmalig eine Anmeldegebühr von 20,- € pro Anmeldung/Person fällig, die mit dem ersten Unterrichtsbeitrag zusammen eingezogen wird.
§ 2 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit „Instrumental- und Vokalunterricht“ Die Verträge für den Instrumental- und Vokalunterricht werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.
§ 3 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit „ Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles)“ Die Verträge für Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles) werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge 2 x jährlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende jedes Schulhalbjahres ausschließlich zum 31. Januar und zum 31. Juli kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.
§ 4 Probezeit Bei allen neu abgeschlossenen Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht / die reguläre Vertragslaufzeit.
§ 5 Unterricht Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik Akademie gGmbH gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.
§ 6 Musikschulgebühren Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung und ist jeweils am 1. für den aktuellen Monat fällig. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5 Euro fällig. Es gilt die aktuelle Preisliste auf www.musikakademie-bickenbach.de
§ 7 Ferien / Unterrichtsausfall Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Hessen und an beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Hessen geltenden Ferienordnung. Zusätzlich findet in der Karnevalswoche am Rosenmontag kein Unterricht statt. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs nachgeholt bzw. vergütet. Es werden 2 Nachholtermine angeboten, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit oder höhere Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt.
Hausordnung / Sonstiges Im Unterrichtsraum ist der Verzehr von Speisen und Getränken zum Schutz der Raumausstattung und mit Rücksicht auf alle Nutzer nicht erwünscht. Das Inventar im Spielzimmer ist nicht zum Klettern geeignet, bitte lassen Sie ihr Kind nicht unbeaufsichtigt. Die Musikschule übernimmt außerhalb des Unterrichts keine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
Zum download der ABG klicken Sie hier